AGB

01. Geltungsbereich

01.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz „AGB“) gelten für jeden Erwerb und jede Inanspruchnahme von Produkten (sowohl Hard- als auch Software, „Produkte“) und Dienstleistungen („Services“), welche von NSA IT Consulting e.U., Modecenterstraße 22, 1030 Wien (nachfolgend auch nullzwo oder Auftragnehmer genannt; Verweise auf „uns“, „wir“ oder „unser“ sind entsprechend auszulegen) angeboten werden. Der Vertragspartner wird im Folgenden kurz „Auftraggeber“ genannt (Verweise auf „Sie“ oder „Ihr(e)“ sind entsprechend auszulegen). Die Inanspruchnahme von Produkten und Services wird im Folgenden auch kurz „Auftrag“ genannt.

01.2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch (B2B).

01.3. Mit Annahme unseres Angebotes bzw. mit Abgabe eines Angebotes an uns, erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden. Die Angebote sind 30 Tage gültig. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Einkaufsbedingungen oder AGB von Auftraggebern werden von uns nicht als Vertragsbestandsteil akzeptiert, sofern deren Geltung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Vertragserfüllungshandlungen von uns gelten nicht als eine solche Zustimmung.

02. Angebot und Annahme

02.1. Angebote von nullzwo sind grundsätzlich freibleibend.

02.2. Alle von Ihnen abgegebenen Angebote zum Erwerb von Produkten und/oder der Inanspruchnahme von Services bedürfen der anschließenden Annahme durch uns. Eine Pflicht unsererseits zur Annahme Ihres Angebotes besteht nicht. Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst mit unserer ausdrücklichen Annahme zustande.

03. Voraussetzungen für die Leistungserbringung

03.1. Sie sind verpflichtet, die bindenden Informationen sowie erforderlichen Unterlagen bereitzustellen und physische sowie virtuelle Zugänge, wie VPN, Anmeldedaten, Netzwerkzugriff usw. und die jeweiligen Mittel zur Verfügung zu stellen.

03.2. Voraussetzungen für die Erbringung unserer Services ist, dass Sie über eine voll funktionale und sachgemäß betriebene IT-Infrastruktur (Internet, Netzwerk etc.) verfügen.

03.3. Die nullzwo übernimmt keine Haftung für nicht erbrachte Dienstleistungen, die ihren Grund in Ihrer IT-Infrastruktur haben.

03.4. Die nullzwo erbringt die jeweiligen Tätigkeiten innerhalb ihrer Normalarbeitszeit.

04. Software und Lizenzen

04.1. Sollte ein von uns geliefertes Produkt oder ein von uns bereitgestellter Service aus Software bestehen oder eine solche enthalten, wird diese Software von uns oder vom betreffenden Lizenzgeber entsprechend den jeweiligen Endbenutzerlizenzverträgen oder anderen, der Software bzw. dem Produkt beiliegenden Lizenzbedingungen lizenziert. Diese Software darf nur insoweit vervielfältigt, adaptiert, übersetzt, zur Verfügung gestellt, vertrieben, verändert, disassembliert, dekompiliert oder mit anderer Software kombiniert werden, als dies (i) durch die Lizenzbedingungen oder (ii) von den einschlägigen Gesetzen, insbesondere §§ 40 d und 40 e Urheberrechtgesetz ausdrücklich gestattet wird.

04.2. Sofern es für die Erbringung unserer Services notwendig ist, räumen Sie uns die Rechte ein, Software, die in ihrem Eigentum steht oder an der Sie Rechte besitzen, für Sie zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu ändern. Sie stellen uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen dieser Nutzung der Software geltend gemacht werden.

05. Dienstleistungen der IT Sicherheit

05.1. Unsere Leistungen umfassen Beratungsdienstleistungen, Support-Dienstleistungen, Betrieb von Managed IT Services in unseren Rechenzentren oder Cloud- Rechenzentren von Drittanbietern, Betrieb von IT-Sicherheitslösungen, Durchführung von IT-Sicherheitsüberprüfungen, Scannen von Netzwerkumgebungen, zerstörungsfreie Penetrationstests von IT-Systemen oder IT-Netzwerken (offensive Angriffstests/Hacking).

05.2. Informationen zu Penetrationstests / Hacking: Penetrationstest, kurz Pentest(ing), ist der fachsprachliche Ausdruck für einen umfassenden Sicherheitstest einzelner Rechner, Netzwerke oder Anwendungen jeglicher Größe. Ein Penetrationstest prüft die Sicherheit von Systembestandteilen und Anwendungen eines Netzwerks oder Softwaresystems mit Mitteln und Methoden, die tauglich sind, um unautorisiert in das System einzudringen (Penetration). Penetrationstests können Sicherheitslücken aufdecken, aber nicht ausschließen. Werkzeuge bilden bei Penetrationstests Angriffsmuster nach, die sich aus zahlreichen bekannten Angriffsmethoden ableiten lassen.

05.3. Informationen zu Rechtsgrundlagen betreffend Hacking: Hacking bezeichnet ein unerlaubtes Eindringen in ein fremdes Computersystem. Hacken ist strafbar, wenn jemand Sicherheitsvorkehrungen des Systems verletzt oder überwindet, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen oder die Betreiberin/den Betreiber des Systems zu schädigen (z.B. durch Auskundschaften von Betriebsgeheimnissen). Auch die Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems oder das Umgehen von Zugangsbeschränkungen oder technischen Sperren ist strafbar. Die Rechtsgrundlagen sind in §§ 118a, 126a bis 126c StGB geregelt.

05.4. Da es sich bei IT-Sicherheitsüberprüfungen/Penetrationstests/Hacking (kurz SÜ) um schwere Verstöße nach dem Strafgesetzbuch handelt, stimmen Sie ausdrücklich zu, dass diese durch nullzwo durchgeführt werden dürfen. Die SÜ wird ausschließlich in dem Umfang des Auftrags ausgeführt und gibt es keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Aufdeckung aller Schwachstellen, die zum Zeitpunkt der Durchführung, oder erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden. Die SÜ wird minimal-invasiv durchgeführt, außer Sie verlangen ausdrücklich eine intensivere Vorgehensweise, wie z.B. ein Stresstest der IT-Infrastruktur (DDos Angriff).

05.5. Informationen zu DDos: Bei einem DDoS-Angriff (Distributed Denial of Service) – eine bestimmte Art von Cyberangriff – überfordert ein Angreifer eine Website, einen Server oder eine Netzwerkressource mit schädlichem Traffic. Infolgedessen stürzt das Ziel ab oder kann nicht mehr betrieben werden, wodurch legitime Nutzer keinen Zugriff auf den Service haben und legitimer Traffic nicht an sein Ziel gelangt. Ein DDoS- oder DoS- Angriff ist im Groben wie ein unerwarteter Stau, der durch Hunderte von gefälschten Fahrdienstanfragen verursacht wird. Den Fahrdiensten erscheinen die Anfragen legitim, und sie schicken Fahrer zur Abholung, die unweigerlich die Straßen der Stadt verstopfen. Dadurch wird verhindert, dass gewöhnlicher legitimer Traffic an seinem Ziel ankommt.

05.6. Da im Zuge einer SÜ, die IT-Systeme auf ihre Schwachstellen getestet werden, kann es zu unvorhergesehenen Auswirkungen kommen. Diese können sich in einem Fehlverhalten, einer Störung oder einem Totalausfall des betroffenen Systems oder von Umsystemen äußern. Wir können für die Unversehrtheit und den unterbrechungsfreien Betrieb der betroffenen oder umliegenden IT-Systeme sowie für die daraus resultierenden Schäden ausdrücklich keine Haftung übernehmen (Beispiel: (i) Eine im Netzwerk befindliche Alarmanlage löst einen Fehlalarm aus und verursacht Kosten beim Sicherheitsdienst. (ii) Eine Software löst einen Prozess aus, der in einer Bestellung von Waren und Gütern resultiert.)

05.7. Wir behalten uns vor, die Aufträge an Partner und Sub-Unternehmen weiterzugeben.

05.8. Wegzeitkosten und sonstige Spesen sind in Pauschalvereinbarungen nicht inkludiert (siehe Punkt 7.5.).

05.9. Vereinbarte Stundensätze gelten innerhalb unserer Normalarbeitszeiten. Sollte eine Dienstleistung gebucht werden, die die Normalarbeitszeit überschreitet, so wird für die jeweilige Dienstleistung ein Zuschlag von 50% verrechnet.

05.10. Telefonische Beratung und Support-Dienstleistungen werden auch ohne schriftliche Beauftragung gemäß unseren gewöhnlichen Entgelten verrechnet.

06. Änderungen des Auftrages und Unmöglichkeit

06.1. Sollte sich im Zuge der Auftragserfüllung herausstellen, dass die Ausführung eines Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, sind Sie dazu verpflichtet, uns dies sofort anzuzeigen. Werden von Ihnen nicht binnen angemessener Frist die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, dass eine Ausführung möglich wird, können wir die weitere Erfüllung des Auftrages ablehnen und vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin für unsere Tätigkeiten angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten haben Sie zu ersetzen.

06.2. Sollten Sie die Änderung oder Ergänzung eines Auftrages wünschen, werden wir Ihnen binnen einer angemessenen Frist ab Bekanntgabe sämtlicher für die Änderung oder Ergänzung notwendigen Informationen mitteilen, ob und zu welchen Konditionen wir den geänderten Auftrag annehmen. Sämtliche Nachträge, Änderungen, Zusätze und Nebenabreden zum Auftrag werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam

07. Entgelt und Zahlungsbedingungen

07.1. Sofern im Einzelnen nicht anders vereinbart, gelten die Angaben bei den jeweiligen Produkten und Services laut Leistungsverzeichnis sowie folgende Bestimmungen:

07.2. Unsere Preise und Rechnungen gelten in der angegebenen Währung exklusive Umsatzsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die angeführten Preise ab Werk zuzüglich der anfallenden Versand- und Transportkosten sowie der Anreisekosten zum Ort der Serviceerbringung. Die Versand-, Transport- sowie Anreisekosten sind in gesonderten Preislisten angeführt. Werden durch den Abschluss oder die Durchführung des Vertrages Steuern, Gebühren, Zölle oder Abgaben fällig, sind diese von Ihnen zu tragen.

07.3. Wird für die Erbringung eines (laufenden) Services ein Pauschalentgelt vereinbart, ist davon das im Leistungsverzeichnis angeführte Stundenkontingent erfasst. Bei der Angabe von Stundenkontingenten handelt es sich lediglich um eine auf Erfahrungswerten und einer Einschätzung der Kundensituation basierende Schätzung des Zeitaufwandes, die keine bindende Wirkung entfaltet und für die wir keine Gewähr übernehmen können. Wird das Stundenkontingent im Einzelfall überschritten, ist das Entgelt entsprechend anzupassen.

07.4. Vereinbaren die Parteien für die Erbringung eines Services ein Pauschalentgelt ohne Angabe eines bestimmten Stundenkontingents, so ist davon stets nur der für die konkret vereinbarte Leistung gewöhnliche Stundenaufwand umfasst. Überschreitet der tatsächlich aufgewendete Stundenaufwand im Einzelfall den gewöhnlichen Stundenaufwand, ist das Entgelt entsprechend anzupassen.

07.5. Fahrtzeitkosten und sonstige Spesen sind von Pauschalentgelten nicht umfasst.

07.6. Sofern nicht anders vereinbart sind von uns gelegte Rechnungen sofort fällig und spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

07.7. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Hardware und/oder Services, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, sind wir berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Teilrechnung zu legen. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer.

07.8. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlung berechtigt uns, die Erbringung unserer Leistung einzustellen und unter Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Kauf- und Werkverträgen den Rücktritt vom Vertrag bzw. bei Dauerschuldverhältnissen die frist- lose Kündigung des Vertrages zu erklären. Sie haben in diesem Fall alle damit verbundenen Schäden, Kosten sowie unseren Gewinnentgang zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden jedenfalls Verzugszinsen gemäß § 456 UGB verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei vereinbarten Teilzahlungen sind wir berechtigt, Terminsverlust geltend zu machen und das Entgelt für bereits erbrachte Leistungen fällig zu stellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nichtvollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.

07.9. Sie sind nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderung ist gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden.

07.10. Für den Fall, dass Sie Insolvenz anmelden, mit Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleich schließen, dass ein Gerichtsbeschluss zur Liquidation gegen Sie ergeht, dass Sie auf Grund von Schulden einer ähnlichen Handlung unterliegen oder diese ergreifen, oder wenn wir andere Gründe zu der Annahme haben, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu begleichen, behalten wir uns unbeschadet unserer sonstigen Rechte vor, von Ihnen bestellte Produkte und/oder Services nur mehr gegen Vorauszahlung zu liefern und/oder auszuführen und/oder bis zur Zahlung zurückzuhalten

08. Wertsicherungsklausel

08.1. nullzwo behält sich vor, bei allen vertraglich vereinbarten Preisen bzw. Vergütungen eine Wertsicherung vorzunehmen.

08.2. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index für Lizenzen und Services. Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist die für den Zeitpunkt (Monat) des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl bzw. die daraus resultierende durchschnittliche Inflation der letzten 12 Monate (rollierende Inflation). Die Nichtberechnung bzw. Nichteinhebung gilt unabhängig von der Dauer nicht als Verzicht; ein Verzicht auf die Anwendung der Wertsicherungsvereinbarung bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung. Die Geltendmachung ist auch rückwirkend – jedoch begrenzt durch die dreijährige Verjährungsfrist – zulässig.

08.3. Eine Indexanpassung (Erhöhung) erfolgt frühestens 6 Monate nach Vertragsunterzeichnung bzw. Erstbestellung des Kunden. In weiterer Folge erhöhen sich die Preise im selben Ausmaß wie sich der Index im Verhältnis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gegenüber der Ausgangsbasis erhöht. Die in Angeboten angeführten Preise stehen unter dem Vorbehalt unveränderter Lieferantenpreise. Sollten Lieferanten ihre Preise gegenüber nullzwo erhöhen, so ist nullzwo berechtigt, die vorangeführten Preise im selben Verhältnis zu erhöhen.

09. Eigentumsvorbehalt

09.1. Das Eigentum an den Produkten geht erst nach vollständiger Bezahlung des Preises einschließlich etwaiger Zinsen oder anderer, die Produkte betreffender Beträge auf Sie über. Bis dahin haben Sie die Produkte so aufzubewahren, dass sie jederzeit und sofort als unser Eigentum erkennbar sind, sowie genaue Aufzeichnungen und Unterlagen zu führen, damit wir imstande sind, zwischen jenen Produkten zu unterscheiden, für welche die Zahlung in voller Höhe erfolgt ist, und jenen, für welche die Zahlung noch offen ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

09.2. Eine Weiterveräußerung noch nicht vollständig bezahlter Produkte ist nur dann zulässig, wenn Sie uns rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Käufers darüber informieren und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und wir sind jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.

09.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in unser Eigentum, haben Sie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit auch wir unser Eigentumsrecht entsprechend geltend machen können.

09.4. Wir behalten uns das Recht vor, die Produkte bei Verzug und Vorliegen der Voraussetzungen eines Rücktritts wieder in unseren Besitz zu nehmen und erneut zu verkaufen. Mit der Inbesitznahme durch uns ist nur dann der Rücktritt vom Vertrag verbunden, wenn dies ausdrücklich von uns erklärt wurde. Bei Rücknahme des Produktes sind wir berechtigt, Ihnen die angefallenen Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

10. Untersuchungs- und Rügepflicht

10.1. Sie haben die Pflicht, von uns erbrachte Lieferungen und Leistungen nach Erhalt bzw. Erbringung zu prüfen und sich zu vergewissern, dass die Aufträge vereinbarungsgemäß erbracht wurden. Sie können nur dann aufgrund der Mangelhaftigkeit eines Produktes, eines Services oder einer Minderlieferung Rechte geltend machen, wenn Sie uns unverzüglich, spätestens jedoch binnen 10 Tagen nach Erhalt des Produktes bzw. nach Leistungserbringung diese Mangelhaftigkeit schriftlich und spezifiziert rügen.

10.2. Wird Ihnen ein Produkt geliefert, sind Sie verpflichtet, nach Empfang das Produkt auf Transportschäden zu untersuchen. Bei Schäden an der Verpackung haben Sie sich diese Schäden vom Transportunternehmer schriftlich bescheinigen zu lassen. Fehlt diese Bescheinigung, erlöschen sämtliche Rechte uns gegenüber aufgrund mangelhafter Leistung.

11. Kündigung

11.1. Dienstleistungsverträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, können von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist mit Wirkung zu jedem Kalendermonatsletzten schriftlich gekündigt werden.

11.2. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Vertragsparteien ausdrücklich vorbehalten und wird von dieser Bestimmung nicht beeinflusst.

11.3. Mit Wirksamwerden einer Rücktritts- oder Kündigungserklärung bzw. sonstiger Vertragsbeendigung endet Ihr Nutzungsrecht an dem Produkt. Im Falle von Software müssen Sie diese unverzüglich aus allen Anlagen, Speichermedien und anderen Dateien entfernen und die Software sowie alle angefertigten Kopien davon vernichten.

12. Rücktrittsrecht, höhere Gewalt

12.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus unserem alleinigen Verschulden sind Sie berechtigt, vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und Sie daran kein Verschulden trifft.

12.2. Eine Stornierung des Auftragsverhältnisses ist nur schriftlich und mit unserer Zustimmung möglich. Erklären wir uns mit einem Storno einverstanden, haben wir das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 100% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes zu verrechnen Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit Ressourcen stehen, die von uns für die Auftraggeber im Voraus gebucht werden, wie z.B. virtuelle Server in Cloud Rechenzentren, die für den Dienstleistungszeitraum bestellt werden, können ebenfalls nur gegen Entrichtung der Stornogebühren von 100% über den gesamten Nutzungszeitraum storniert werden. Die Beträge werden mit Stornierung sofort fällig und sind zu den vereinbarten Zahlungsbedingungen ohne Abzug zu begleichen.

12.3. Höhere Gewalt wie z.B. Arbeitskonflikte, Transportsperren, Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien und daraus resultierende gesetzliche und behördliche Maßnahmen sowie sonstige Umstände, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeit liegen, entbinden uns von der Leistungsverpflichtung bzw. gestatten uns eine Neufestsetzung der vereinbarten Leistungstermine.

13. Gewährleistung

13.1. Wir weisen darauf hin, dass es nach dem Stand der Wissenschaft und Technik nicht möglich ist, Fehler in Produkten (insb. Software) unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Wir gewährleisten daher weder eine unterbrechungsfreie noch fehlerfreie Nutzung von Produkten, noch, dass wir alle Fehler korrigieren werden.

13.2. Sie haben das Vorliegen von Mängeln nachzuweisen. § 924 Satz 2 sowie § 933b ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) finden keine Anwendung. Wir sind im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.

13.3. Voraussetzung für die Mangelbeseitigung bei Vorliegen eines Mangels ist, dass

  • Sie den Mangel ausreichend in einer Fehlermeldung beschreiben und dieser für uns nachvollziehbar ist;

  • Sie uns alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen;

  • Sie oder ein Ihnen zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die Systeme vorgenommen haben;

  • die Systeme unter den bestimmungsmäßigen Betriebsbedingungen entsprechend der Dokumentation betrieben werden;

  • Sie sämtliche zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglichen.

13.4. Sie sind damit einverstanden, dass wir zur Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtungen einen unserer Vertragspartner im In- oder Ausland zur Erfüllung heranziehen bzw. Leistungen an diese Unternehmen auf Ihre Kosten unterbeauftragen.

13.5. Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die von Ihnen zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen führen wir nur gegen gesondertes Entgelt durch. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe von Ihnen selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind. Wir übernehmen keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Lagerung, Gebrauch, Wartung oder Installation, Nichtbeachtung der Anweisungen des Herstellers oder anderer von uns für die gelieferten Produkte zur Verfügung gestellten Anleitungen, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Hardware und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Unfälle oder Transportschäden zurückzuführen sind.

13.6. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche System lebt dadurch nicht wieder auf.

13.7. Für Vorführ- oder Gebrauchtgeräte besteht keine Gewährleistung. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör (wie Lampen, Stecker, Lüfter, Membrane etc.).

13.8. Sofern allfällige Mängel fristgerecht gerügt wurden (siehe § 10), verjähren Gewährleistungsansprüche binnen sechs (6) Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe / Lieferung der Produkte bzw. Erbringung des Service.

14. Haftung

14.1. Wir haften Ihnen gegenüber nur für nachweislich verschuldete direkte Schäden im Falle groben Verschuldens. Dies gilt auch für Schäden, die auf von uns beigezogene Dritte zurückzuführen sind.

14.2. Wir haften für Schadensersatzansprüche maximal bis zu einem Gesamtbetrag in der Höhe von € 1.500.000,00. Darüberhinausgehender Schadensersatz ist ausdrücklich ausgeschlossen

14.3. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, jene für mittelbare Schäden oder Folgeschäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird im gesetzlich weitest möglichen Ausmaß ausdrücklich ausgeschlossen.

14.4. Schadenersatzansprüche verjähren spätestens mit Ablauf von 6 (sechs) Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers und können nur innerhalb dieser Frist gerichtlich geltend gemacht werden.

14.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten für alle Schadenersatzansprüche, ungeachtet des Rechtsgrunds, auch für vorvertragliche und nebenvertragliche Ansprüche und für die Haftung an Schäden, die nicht an einem Produkt selbst entstanden sind sowie für mittelbare und unmittelbare Schäden (z.B.: frustrierte Aufwendungen, entgangenen Gewinn, erwartete Einsparungen, Beschädigungen oder Verlust von Daten). Eine zwingende gesetzliche Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie die Haftung für Personenschäden bleiben davon unberührt.

14.6. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.

14.7. Anfechtung des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund von Irrtum, List oder laesio enormis wird ausgeschlossen.

15. Mitteilungen

15.1. Wenn in diesen AGB nichts anders bestimmt ist, können sämtliche Mitteilungen und andere Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, per Post mit ausreichender Freimachung, per Fax oder per E-Mail an die unter Punkt 1.1 bekanntgegebene Adresse sowie an die uns von Ihnen zuletzt schriftlich bekanntgegebene Adresse zugestellt werden.

15.2. Sie sind verpflichtet, uns Änderungen Ihrer Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zu- gegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

16. Datenschutz, Geheimhaltung

16.1. Sie sind verpflichtet unsere Datenschutzbestimmungen, die einen integrierenden Bestandteil des Vertrages darstellen einzuhalten und diese Verpflichtung auch auf Ihre Mitarbeiter zu überbinden.

16.2. Wir werden Ihre personenbezogenen Daten nur, soweit gesetzlich zulässig, verarbeiten und gegen unbefugten Zugriff sichern. Es gelten die Bedingungen unserer „Datenschutzvereinbarung“.

16.3. Wir unterliegen den Geheimhaltungsverpflichtungen des Datenschutzgesetzes und sind zur Wahrung sämtlicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verpflichtet, die uns im Zuge der Durchführung der Dienstleistung bekannt werden und als solche gekennzeichnet sind.

17. Salvatorische Klausel

17.1. Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile dieser AGB oder eine Bedingung im Rahmen einer sonstigen Vereinbarung nach den einschlägigen Gesetzen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit und Geltung sonstiger Bestimmungen nicht berührt. Für den Fall der Rechtsunwirksamkeit einer Bedingung dieser AGB oder einer sonstigen Vertragsbestimmung gilt sie als durch eine solche ersetzt, die inhaltlich der rechtsunwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

18. Schlussbestimmung

18.1. Sie sind nicht berechtigt, ohne unsere Zustimmung Ihre Rechte unter diesen Allgemeinen Geschäfts-bedingungen an Dritte zu übertragen.

18.2. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und der Bestimmungen des UN- Kaufrechts. Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichts am Sitz der nullzwo in Wien vereinbart.